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Was ist bei Ablauf der Zinsbindungsfrist zu tun?
Wenn Ihre Zinsbindungsfrist abläuft, sollten Sie sich rechtzeitig
um eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung kümmern. Je
nach Ausgangssituation und aktuellen Zinsen ist es oft möglich,
die Restschuld zu deutlich günstigeren Konditionen abzuzahlen,
als es bei ursprünglichem Vertragsschluss der Baufinanzierung
möglich war.
Vergleichen Sie mindestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist
die aktuellen Zinssätze der unterschiedlichen Banken und
Kreditgeber, um bei Bedarf den Kredit auf eine andere Bank umzulagern.
Wenn mit steigenden Zinsen zu rechnen ist, kann es sich lohnen,
wenn Sie sich schon vor Ablauf der Zinsbindungsfrist mit einem
Forward-Darlehen die aktuellen Zinsen für später sichern.
Dies ist sogar schon einige Jahre im Voraus möglich.
Empfehlenswert ist es, die gewonnene Zins-Ersparnis in eine höhere
Tilgung zu investieren. Da Sie auf diese Art den Kredit schneller
abzahlen werden, führt dies noch einmal zu einer deutlichen
Ersparnis.
Grundsätzlich sollten Sie bei einer Umschuldung rechtzeitig
auf die Hilfe erfahrener Experten setzen, die den Markt kennen
und bei einer Vielzahl von Banken für Sie aktuelle Angebote
einholen und vergleichen können.
Nutzen Sie dazu zum Beispiel unseren kostenlosen Vergleich.
Wann sollte man sich um eine Umschuldung kümmern?
Wer sich nicht rechtzeitig um eine Umschuldung oder Anschlussfinanzierung
kümmert, verschenkt unter Umständen viel Geld. Denn
mit der Anschlussfinanzierung verhält es sich, wie zu Beginn
der Immobilienfinanzierung: erst wer die Angebote aller Anbieter
kennt und diese rechtzeitig miteinander vergleicht, kann sich
für den richtigen Finanzierer entscheiden.
Normalerweise erhält man von seinem Kreditinstitut eine
Mitteilung, bevor die Zinsbindungsfrist abläuft. Verbunden
damit ist ein Angebot für die weitere Finanzierung, die sogenannte
Prolongation.
Dies ist unter Umständen aber erst vier Wochen vor Ablauf
der Frist der Fall, so dass es schwierig werden kann, sich noch
rechtzeitig bei anderen Banken und Kreditgebern um Alternativen
zu bemühen. Deshalb sollte jeder seine Kredite und deren
Laufzeiten im Auge behalten und sich frühzeitig Angebote
für eine Anschlussfinanzierung einholen.
Am besten macht man sich also einen entsprechenden Vermerk in
seinem Terminplaner.
Es empfielt sich, etwa drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist
neue Angebote von Banken und Kreditgebern einzuholen. Dann haben
Sie noch genug Zeit, die Angebote zu vergleichen und sich für
das optimale zu entscheiden.
Nutzen Sie dazu am besten unseren spezialisierten Umschuldungs-Vergleich.
Aber nicht nur, wenn die Zinsbindungsfrist abläuft, sollten
Sie tätig werden. Langlaufende Kredite können grundsätzlich
nach zehn Jahren gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung
fällig wird. Auch hier kann der Wechsel zu einem anderen
Kreditinstitut große Zinsvorteile bringen.
Da bei einer solchen Kündigung eine Kündigungsfrist
von sechs Monaten zu beachten ist, sollten Sie hier bereits nach
neun Jahren neue Angebote bei anderen Finanzinstituten miteinander
vergleichen.
Was ist beim Wechsel des Darlehensgebers zu beachten?
Wenn Ihre Zinsbindungsfrist abläuft oder bei einem langfristigen
Kredit nach frühestens zehn Jahren, können Sie die Restschuld
über eine Umschuldung neu finanzieren. Dabei steht es Ihnen
frei, ob Sie dies bei Ihrem bisherigen Finanzierer machen oder
sich einen neuen suchen.
Wenn Sie den Darlehensgeber wechseln, ist dies mit einmaligen
Kosten für die Umschreibung auf den neuen Finanzierer verbunden.
Für die Gerichts- und Notarkosten dieser Umschreibung fallen
ca. 0,3% der Darlehenssumme an.
Es ist also zu prüfen, ob der bessere Zinssatz über
die Jahre gerechnet überhaupt eine Ersparnis einbringt, die
über diesen Kosten liegt.
Wenn Sie auf einen neuen Finanzierer umschulden wollen, sollten
Sie folgende Punkte überprüfen:
- haben Sie tatsächlich einen Zinsvorteil
- können Sie Sondertilgungen vornehmen und wenn ja in welcher
Höhe
- ist die Kontoführung kostenlos
- erkennt der neue Finanzierer den ursprünglichen Beleihungswert
an oder muss dieser neu ermittelt werden, was mit weiteren Kosten
verbunden wäre
Selbst wenn Sie ein besseres Angebot von einem anderen Finanzierer
vorliegen haben, lohnt es sich nicht selten, damit bei Ihrem jetzigen
Darlehensgeber noch einmal nachzuverhandeln. Versuchen Sie, von
Ihren alten Darlehensgeber ein noch besseres Angebot zu erhalten.
Wenn er weiß, dass Sie sonst wechseln werden, wird er sich
vielleicht noch etwas besonderes einfallen lassen, um Sie als
Kunden zu behalten.
Welches Forward Darlehen sollte ich wählen?
Bereits einige Zeit bevor Ihre Zinsbindungsfrist ausläuft,
sollten Sie sich überlegen, wie Ihre Anschlussfinanzierung
aussehen soll. Wollen Sie den Kredit bei Ihrer alten Bank zu neuen
Konditionen weiterlaufen lassen oder entscheiden Sie sich für
ein Forward-Darlehen bei einem anderen Anbieter, der Ihnen möglicherweise
günstigere Konditionen anbietet?
Je nach Vertragsgestaltung können Sie bereits bis zu fünf
Jahre vor Ablauf Ihres Kredits einen Forward-Darlehens-Vertrag
abschließen. Dies kann sinnvoll sein, da Sie sich bei Abschluss
eines solchen Vertrages die aktuellen Zinssätze für
die neue Vertragslaufzeit sichern. Ist also damit zu rechnen,
dass in Zukunft die Zinsen steigen werden, lohnt es sich, bereits
frühzeitig ein Forward Darlehen abzuschließen.
Für die Sicherung der aktuellen Zinsen verlangen die Kreditgeber
normalerweise einen Zinsaufschlag, der je nach Anbieter zwischen
0,01% und 0,03% beträgt. Dieser Zuschlag fällt für
jeden Monat an, der noch bis zum Start des Forward-Darlehens vergeht.
Beträgt der Zuschlag also beispielsweise 0,01% und schließen
Sie den Vertrag 10 Monate vor Ablauf Ihres alten Vertrages ab,
so beträgt der Aufschlag 0,1%.
Hier ist also vorab ein wenig Rechenarbeit nötig, um den
tatsächlich zu zahlenden Zinssatz zu ermitteln.
Es gibt allerdings auch Kreditgeber, die auf einen solchen Zuschlag
verzichten. Unsere Experten beraten Sie gern zu diesem Thema und
vergleichen die entsprechenden Anbieter.
Sollten Sie sich für ein anderes als Ihr aktuelles Kreditinstitut
entscheiden, zahlt Ihre neue Bank der alten zum Auslauftermin
des alten Kredits die noch bestehende Restschuld. Von diesem Moment
an zahlen Sie Ihre monatlichen Raten an die neue Bank.
je langfristiger die Zinsbindungsfrist bei einem Forward-Darlehen
gewählt ist, desto größer ist natürlich auch
das Risiko, dass man nicht von sinkenden Zinsen profitieren kann.
Für diesen Fall bieten einige Kreditgeber auch Forward-Darlehen,
die kurzfristig kündbar sind. Auch hier wird wieder ein gewisser
Zinsaufschlag verlangt.
Lohnenswert ist ein solcher Vertrag, wenn mit sinkenden Zinsen
zu rechnen ist.
Welche Art von Anschlussfinanzierung für Sie ideal ist,
lässt sich pauschal natürlich nicht sagen. Hier empfiehlt
sich stets ein aktueller Zinsvergleich durch unsere Experten verbunden
mit Prognosen, wie sich die zukünftigen Zinsen entwickeln
werden.
Je früher Sie eine solche Beratung durchführen lassen,
desto besser.
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