Unser Infoservice zum Thema Rürup
Rente:
Wie sind die steuerlichen Vorteile der Rürup Rente?
Durch die steuerliche Förderung der Rürup Rente haben Sie die Möglichkeit,
den jährlichen Beitrag Ihres Rürup-Vertrages steuerlich als Sonderausgabe
geltend zu machen. Im Jahr 2005 konnten so 60% des Beitrages, max. 60% des Höchstbetrages
von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000€), steuerlich abgesetzt werden.
Ab 2006 steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis auf 100% in 2025.
Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise.
Begann die Rentenzahlung im Jahr 2005 werden 50% der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz
steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2%, danach jeweils um 1%. Im Jahr 2040
wird dann die volle Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginn
Jahr ab.
Folgende Vorraussetzungen müssen für die steuerliche Förderung
erfüllt sein:
Lebenslange Rentenzahlung
Rentenbeginn frühenstens ab vollendeten 60. Lebensjahr
Rente ist nicht
beleihbar
vererbbar
veräußerbar
übertragbar
kapitalisierbar
Für wen ist die Rürup Rente besonders geeignet?
Ledige Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttoeinkommen über 2.000€.
Verheiratete Arbeitnehmer mit einem gemeinsamen Monatsbruttoeinhommen über
4.000€.
Selbständige, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder
in ein Versorgungswerk einbezahlen (z.B. Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte
etc.).
Selbständige ohne Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bei
denen die Höchstbeträge in der alten Sonderausgabenregelung noch nicht
ausgeschöpft sind.
Weitere Links zum Thema Riester Rente:
- Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Rürup Rente
- Pressemitteilungen
der Verbraucherzentrale zum Thema Altersvorsorge
- Altersvorsorge
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